Der Absender versieht die Sendung mit einer grünen Klebeetikette CN 22 und füllt diese nach Vordruck aus. Die Wertangaben belegt er mit einer Rechnungskopie (oder einen anderen Wertnachweis wie beispielsweise den Ausdruck von beendeten Angeboten bei eBay), die mit einer selbstklebenden Klarsichttasche auf der Sendung anzubringen ist.
Mit einer vollständig ausgefüllten Zollinhaltserklärung CN 23 oder Klebeetikette CN 22 werden unnötige Verzögerungen und Kosten sowie mögliche Falschverzollungen vermieden.
Briefe, Päckchen und Pakete können auch von anderen Dienstleistungsunternehmen als der Schweizerischen Post befördert werden. Solche Sendungen werden nicht auf dem Postweg befördert. Bei Fragen dazu bitten wir Sie, sich direkt an das betreffende Transportunternehmen zu wenden.
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